Das Jahr 1969
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TÜV-Abnahmen

Alle wesentlichen Umrüstteile für Fahrzeuge ab Bj.`94, die das Fahrverhalten beeinflussen, werden mit einem TÜV-Teilegutachten geliefert, das eine problemlose Eintragung bei jeder TÜV-, Dekra-, GTÜ- und anderen zugelassenen Kfz- Prüfstelle möglich macht.

Für seltene Fahrzeugtypen wird ein Technischer Bericht zu dem betreffenden Fahrzeugteil mit- geliefert, sodass eine Prüfung nach §21 in Verbindung mit §19/3 zur Abnahme führt.

Wöchentlich finden bei uns im Haus TÜV- Abnahmen statt, die von der jährlichen Haupt- untersuchung mit ASU-Prüfung über Begut- achtungen nach §19/3 bis zu Vollabnahmen nach §21 - Inbetriebsetzungen von Neufahrzeu- gen - reichen. Dabei können sämtliche notwendi- gen Daten, auch Leistungsmessung und Getriebeverlustmessung vor Ort ermittelt werden.

Während der angereiste Kunde im Showraum eine Tasse Kaffee trinkt, wird sein Fahrzeug von uns, dem Hersteller der AME-Umrüstteile selbst, den Motorrad-Sachverständigen des TÜV vor- geführt.

Wir, AME garantieren für die Akzeptanz von uns vertriebener Umrüstteile durch die staatlichen Kontrollorgane und für deren Eintragung in die Fahrzeugpapiere. So kann der Biker ohne Probleme nach der Begutachtung mit dem neuen Zertifikat wieder nach Hause fahren.